Was Ihre Kfz-Versicherung zahlt (oder nicht zahlt)

Bei Falschtanken zahlt die eigene KFZ-Versicherung, egal ob Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko, grundsätzlich nicht für Schäden, die dadurch am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Dies gilt als Betriebsschaden, der durch falschen Gebrauch zustande gekommen ist.
Kosten für das Abpumpen durch einen mobilen Abpumpservice und die Reinigung des Tanks können jedoch über einen KFZ-Schutzbrief abgedeckt sein.
Wenn du mit fremden Fahrzeugen unterwegs bist, z.B. einem Mietwagen oder einem Dienstfahrzeug greift die eigene Privathaftpflicht meistens auch nicht wegen der sogenannten „Benzinklausel“.

Kurz gesagt: Es kommt darauf an, welche Versicherung und welche Situation vorliegt.

KFZ-Haftpflicht

  • Nein. Die Haftpflicht zahlt nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug durch falsche Betankung.
  • Sie greift nur bei Schäden an Dritten.

Teilkasko

  • In der Regel nein. Falsches Betanken gilt meist als Bedienungsfehler und ist nicht abgedeckt.
  • Ausnahme: Sehr wenige Tarife schließen das ausdrücklich ein (selten).

Vollkasko

  • Oft ja, aber nur bei bestimmten Tarifen.
  • Viele moderne Vollkaskoversicherungen übernehmen:
  • Abschleppen
  • Reinigung des Tanks
  • Reparatur von Folgeschäden

Selbstbeteiligung fällt an. Der Motor darf nicht gestartet werden oder nicht lange gelaufen sind und häufig gibt es eine Kostenobergrenze.

Schutzbrief / Mobilitätsgarantie

  • Teilweise werden Abschleppkosten oder Pannenhilfe übernommen,
  • nicht aber die eigentliche Reparatur.

Wenn du also falsch getankt hast starte deinen Motor nicht. Das erhöht die Chancen, dass die Versicherung bezahlt. Melde deine Schäden sofort unserem mobilen Abpumpservice und veranlasse keine Eigenreparaturen. Prüfe deine Versicherungsbedingen (AKB) – dort steht es verbindlich.

Benzinklausel

Die Benzinklausel ist eine Sonderregelung in der Kfz-Versicherung, die festlegt, ob und in welchem Umfang Schäden durch falsche Betankung versichert sind. Sie regelt, ob die Versicherung bezahlt wenn z.B. Benzin in einen Diesel oder Diesel in einen Benziner getankt wurde.

Ohne Benzinklausel gilt falsches Betanken meist als Bedienungsfehler und du erhältst keinen Versicherungsschutz.

Man erhält sie teilweise auch als Zusatzbaustein in der Vollkaskoversicherung, aber niemals in der Haftpflicht und fast nie in der Teilkaskoversicherung.
Übernommen wird oft nur:

  • Abpumpen & Reinigung von Tank und Leitungen
  • Abschleppen
  • Reparatur von Folgeschäden am Motor
  • Teilweise Ersatz bis zu einer Höchstsumme (z. B. 5.000–10.000 €)

Allerdings hat dies auch viele Einschränkungen wie z.B.:

  • Motor darf nicht oder nur sehr kurz gelaufen sein
  • Selbstbeteiligung fällt an
  • Gilt oft nur für PKW, nicht für Motorräder
  • Manchmal nur für ein Schadenereignis pro Jahr

Du findest die Benzinklausel in den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung) unter Begriffen wie „Falschbetankung“, „Betriebsstoffschäden“ oder „Fehlbetankung“.

Die Benzinklausel entscheidet am Ende darüber ob falsches Tanken teuer wird oder versichert ist. Bitte frage für mehr Informationen bei deiner Versicherung nach.